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Wählen: so funktioniert’s

7. September 2015

Wählen: so funktioniert’s

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So kann ich wählen

Wer darf wählen?

Bei der Landtagswahl:

b Geboren bis spätestens 27.9.1999

b Österreichische Staatsbürgerschaft (am 7. Juli)

b Hauptwohnsitz in OÖ (am 7. Juli)

 

Bei der BürgermeisterInnen- und Gemeinderatswahl:

b Geboren bis spätestens 27.9.1999

b Österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft (am 7. Juli)

b Hauptwohnsitz in der Gemeinde (am 7. Juli)

Wo darf ich wählen?

b Nur in dem mir zugewiesenen Wahllokal. Die Gemeinde schickt dazu Benachrichtigungen aus.

Wie kann ich wählen?

b Mit einem amtlichen Ausweis (Führerschein, Pass, Personalausweis) zur vorgegebenen Uhrzeit ins angegebene Wahllokal gehen.

b Mit den 3 Stimmzetteln (Landtag, Gemeinderat, BürgermeisterIn) in die Wahlzelle gehen. Auf dem Stimmzettel die Partei bzw. den/die BürgermeisterkandidatIn ankreuzen. Die ausgefüllten Stimmzettel in die entsprechenden Kuverts geben und in die Wahlurne werfen.

Vorzugsstimmen vergeben

KandidatInnen für die Landtags- und Gemeinderatswahl kann eine Vorzugsstimme gegeben werden: Die Partei ankreuzen und in das dafür vorgesehene Feld erkennbar den Namen der/des Kandidatin/Kandidaten eintragen.

 

Wählen mit Wahlkarte

Warum mit Wahlkarte wählen?

Wenn ich schon weiß, dass ich am Wahltermin nicht zu Hause bin, oder um auszuschließen, dass ich aufgrund einer Erkrankung nicht ins Wahllokal komme, kann ich vorab eine Wahlkarte beantragen.

Wie komme ich zur Wahlkarte?

Die Wahlkarte wird von der Gemeinde/Magistrat ausgestellt und ist am besten dort persönlich abzuholen. Die Wahlkarte kann bis Donnerstag, 24. 9.2015 beantragt werden.

Wie wähle ich mit Wahlkarte?

Briefwahl

Wahlkarte vollständig ausfüllen (Ausfüllhilfe beachten) und unbedingt in dem dafür vorgesehenen Feld unterschreiben. Wahlzettel ausfüllen und in die dafür vorgesehenen Kuverts geben. Wir empfehlen die Wahlkarte bis spätestens 15. September in einen Postkasten zu werfen (Postweg beachten!).

 

Wählen im Wahllokal

In einem Wahlkarten-Wahllokal in meiner Gemeinde oder in jeder beliebigen Gemeinde in Oberösterreich innerhalb der Wahllokal-Öffnungszeiten wählen gehen. Dabei unbedingt die noch geöffnete Wahlkarte mitbringen. Achtung: Bei der Wahl mit Wahlkarte in einer fremden Gemeinde kann nur der Landtag gewählt werden.

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