Kommentar am Rande
Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit
> Arbeitsfelder, in denen vorwiegend Frauen tätig sind, sollen neu bewertet und hoher entlohnt werden
> Bei dieser Neubewertung müssen soziale Kriterien (z.B. Einfühlungsvermögen) sowie körperliche Anforderungen (z.B. Heben von kranken Personen) besonders berücksichtigt werden
> Bessere Anrechnung der Karenzzeiten in allen Arbeitsverhältnissen und in den Kollektivverträgen
> Generalkollektivvertraglicher Mindestlohn von € 1500.- brutto
Frauenförderung auf allen Ebenen des Betriebes
> Verpflichtende Frauenförderpläne in Unternehmen
> Koppelung der verpflichtenden Frauenforderplane an staatliche Aufträge und Wirtschaftsförderung
> Spezifische Aus- und Weiterbildungsprogramme für Frauen
> Karriere und Berufsförderungen für Frauen ab 40