Information zum Heizkostenzuschuss 2021/22
Sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe folgender Netto-Einkommensgrenzen nicht übersteigt, erhalten einen Zuschuss.(Antragsfrist 1.2.2022 bis 9.5.2022)
Diese Einkommensgrenzen betragen für:
Alleinstehende: 950 Euro
Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.500 Euro
für jedes minderjährige Kind: 380 Euro
für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt: 520 Euro
für jede weitere erwachsene Person im Haushalt: 350 Euro
Freibetrag Lehrlingsentschädigung: 232,49 Euro
Rückfragen gerne bei Sylvia Holzinger im Gemeindeamt – aufgrund der Coronasituation wird gebeten, die Auskunft telefonisch oder per Mail einzuholen (07612/47255, gemeinde@ohlsdorf.ooe.gv.at)
Info auch auf:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/52800.htm

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